gefragt von administrator am 30.11.1999

Zahlungsverzug um paar tage fristloser Kündigungsgrund?

Wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass die Miete bis zum dritten Werktag des Monats von Ihnen gezahlt werden soll, so sollten Sie sich daran halten. Das bedeutet, dass die Miete bis zum dritten Werktag von Ihrem Konto abgebucht werden sollte. Dann bleiben noch einmal ca. 2 Bearbeitungstage der Bank bis der Vermieter die Miete auf seinem Konto verbuchen kann. Diese Kulanz aber muss sein.
Häufige Zahlungen aber um den 10. bis hin zur Monatsmitte sind zu späte Zahlungen und können daher abgemahnt werden.
Wenn dies ca. 7-8 mal hintereinander passiert, so kann der Vermieter nach Abmahnung das Mietverhältnis kündigen.
Wenn Sie erst spät Ihr Gehalt auf Ihr Konto bekommen, so sollten Sie für die Zukunft versuchen dies mit dem Vermieter gütlich zu regeln. Gehen Sie mit der Gehaltsabrechnung zum Vermieter und versuchen einen für Sie und ihn akzeptablen Überweisungstermin zu sprechen. Ansonsten sollten Sie wirklich pünktlich Ihre Miete zahlen.

Antworten

antwort von Susanne am
Unabhängig von der Vereinbarung im Mietvertrag ist im BGB der 3. des Monats zur Mietzahlung festgelegt. Daher gibt es nicht das Recht, einen anderen Zahlungstermin zu fordern. lediglich eine Vereinbarung mit dem Vermieter.
Ständige unpünktliche Zahlungen berechtigen auf jeden Fall zur Kündigung.

antwort von Eisvogel31 am
vielen Dank für Eure Antworten, hilft mir schon weiter.
Grüsse

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