gefragt von administrator am 30.11.1999

Wohnungsübergabe ohne Problem und doch 1200€ nachzahlen?

Hallo,

Ich und meine Frau haben folgendes Problem in unserer ehemaligen Wohnung haben wir ca. 1 Jahr lange gewohnt. Bei unserem Einzug war diese noch nicht ganze fertig renoviert was auch mit dem Vermieter geklärt war das wir sie so übernehmen. Nun im Laufe der Zeit wurde meine Frau schwanger und eine größere Wohnung musste her und das sehr sehr dringend. Wir haben damals die perfekte Wohnung gefunden nur leider mussten wir diese 2 Monate vor dem Ablauf der Kündigungsfrist bei unserem alten Vermieter beziehen. Unser Vermieter war aber so kulant uns 2 monatsmieten zu erlassen falls wir die Wohnung fertig renoviert verlassen. Daraufhin haben wir uns mit seinem Hauswart in Verbindung gesetzt der uns über die Mängel die zu beseitigen sind aufgeklärt hat. Jut diese wurden dann auch von uns behoben und bei der Wohnungsübergabe die durch den Hauswart und die Frau des Vermieters durchgeführt worden ist gab es auch sonst keine beanstandungen mehr. Ich wurde gefragt ob ich den schlüssel dann noch benötigen würde für Post usw. Schlüssel abgegeben und gut wars. Jetzt Allerdings kam eine Rechnung in Höhe von 1200 € (600 € Mängelbeseitigung / 600 Euro die beiden Monatsmieten) aufgrund dessen da wir nicht alle Mängel beseitigt hatten. Nun frage ich mich ist es rechtens wenn der Hauswart einem alle Mängel aufzählt man diese beseitigt und dann keine weiteren informationen mehr bekommt noch zahlen soll? Laut unserem alten Vermieter hätten wir auch nach der Übergabe noch Zeit gehabt die Mängel zu beseitigen mit einer Frist von 5 Wochen diesen Brief und die wohl angeheftet Mängelliste haben wir aber nie bekommen!!!!! Weiterhin meint er er habe die Bestätigung der Deutschen Post das er es per einschreiben Einwurf geschickt hat. Jetzt frage ich mich per Einwurf ist doch kein beweis das es auch angekommen is nur das er es abgschickt hat oder? Lohnt es sich überhaupt in dieser Angelegenheit einen Anwalt einzuschalten? Desweiteren sind wir beide im moment leider Hartz 4 Empfänger soll heissen wenn das schief geht ....

Ergänzung:
Im laufenden Schriftverkehr hat der oben genannte Hauswart natürlich abgestritten uns nicht über alle Mängel aufgeklärt zu haben. Er hat auch behauptet Wir hätten ihm einfach die Schlüssel in die Hand gedrückt und sind gegangen.

Bitte um Rat

Danke im Vorraus

Tom

Antworten

antwort von fin am
Wenn 600 € für noch nachträglich entdeckte Mängel zu zahlen sind, dann müssen diese Mängel Ihnen schriftlich erst einmal mitgeteilt worden sein mit Fristsetzung der Mängelbehebung. Wenn das per Einwurfeinschreiben geschehen ist (der Vermieter muss dann eine Bestätigung der Post haben), dann gilt das als angekommen. Ansonsten würde das Schreiben zurückkommen, falls Sie es nicht angenommen hätten. Ob Sie es öffnen und lesen oder nicht, ist unerheblich.
Normalerweise bedient sich der Vermieter bei der Mängelbeseitigung aber aus der gezahlten Kaution und rechnet damit ab. Haben Sie denn eine gezahlt?
Laut Mietrecht stehen dem Vermieter Miete bis zum Mietende zu. Wenn Sie früher wieder ausziehen mußten wegen Schwangerschaft, so kann der Vermieter hierfür nichts.

antwort von TomTom am
Erstmal danke bis jetzt :)

Nun die Sachlage ist so das wir keine Kaution bezahlen mussten. Der frühere Auszug ist wie gesagt mit dem Vermieter abgesprochen gewesen. Wir haben auch schriftlich das er uns die letzten beiden Monatsmieten erlässt wenn wir alles ordnungsgemäs renovieren. Dies ist unserer Auffasung nach auch geschehen jedenfalls die Mängel die uns mitgeteilt worden sind. Dieses Schreiben wurde per Einwurf geschickt laut neuen Informationsstand aber an unsere alte addresse direkt nach der Wohnungsübergabe allerdings hat bei eben jener der Hauswart auch die Postkastenschlüssel verlangt und ausgehändigt bekommen. Ich dachte ein Einschreiben Einwurf muss man nicht "annehmen" laut meiner Nachfrage bei der Post muss man nur für Einschreiben mit Unterschrift den tatsächlichen Empfang per Unterschrift quitieren.

Nachtrag:
Das Namesschild hing wohl noch 2 Monate an diesem Briefkasten bis ein Nachmieter eingezogen ist. Zum Zeitpunkt der Übergabe war noch kein Postnachsendeantrag gestellt.

antwort von fin am
Ein Einwurfeinschreiben muss man auch nicht "annehmen". Es gilt bereits bei dem Einwurf in den Briefkasten als zugestellt. Es sei denn, Sie hätten den Briefträger persönlich gesehen und die Annahme verweigert. Dies hatten Sie aber wohl nicht getan. Der Absender hat einen Beleg über seine Versendung. Quittieren muss der Empfänger ein Einwurfeinschreiben nicht.
Dies muss er nur bei einem Übergabeeinschreiben oder einem Einschreiben mit Rückschein.
Das Einschreiben gilt auch als zugestellt wenn es in Ihrem alten Briefkasten angekommen ist. Wenn Sie noch keinen Nachsendeauftrag gemacht hatten, dann ist davon auszugehen, dass der Mieter noch ein paar Mal in seinen alten Briefkasten nach der Post schaut.
Wenn Sie definitiv kein Schreiben mit den aufgelisteten Mängeln gesehen haben, dann bitten Sie den Vermieter Ihnen das Schreiben noch einmal an Ihre neue Adresse zu senden.
Sie können ja nicht für etwas bezahlen, wenn Sie nichts über die Art der Mängel wissen. Wenn denn Ihre Version von dem nicht empfangenen Einschreiben stimmt.

antwort von e-r-g-o am
Hallo....
zu den Produkten der Post o.ä....
Der VM kann, wenn es hart auf hart kommt, nur den Beleg erbringen, dass ein Schreiben mit Hilfe der Post zugestellt wurde...jedoch kann die Post den Inhalt nicht ´´belegen´´...das kann nur ein Zeuge...also währe es doch Aussage gegen Aussage....

So wie ich das verstehe, ist die Whg 2 Mon. früher übergeben worden...
genau so, wie es schriftlich mit Euch und dem VM vereinbart wurde...
Dann würde ich sagen, das aus einer ordentlichen Kündigung eine Aufhebungsvereinbarung/Mietaufhebungsvertrag wurde...

Dort sollte der Aufhebungszeitpunkt, vom Mieter noch zu erbringende Leistungen sowie zu leistende Zahlungen, vom Vermieter noch zu leistende Zahlungen und zu gewährende Abstandszahlungen geregelt sein
Also bei Nichterfüllung fälliger Schönheitsreparaturen zum Ende der Mietzeit, hat der Vermieter Anspruch auf Schadenersatz grundsätzlich nach Fristsetzung und Ablehnungsdrohung...

Wenn dies der Fall ist, hätte er Euch zum Zeitpunkt oder nach vereinbarter Schlüsselübergabe sowie Mangelfeststellung eine Nachfrist in Schriftform geben müssen, um diese Mängel beseitigen zu können...
Darin müssen die genauen Mängel, die Mängelbeseitigungsfrist sowie die Beleerung über den Fall bei Fristablauf stehen...
Das könnte zum Beispiel nun in diesem Einwurfschreiben gestanden haben...was nur ein Zeuge bestätigen kann...

Wenn also Eure Frist zur Beseitigung der Mängel z.B. von 2 Wochen abgelaufen ist, hat der VM die Möglichkeit, auf Eure Kosten die Mängel zu beseitigen...(schließlich wurdet Ihr ja beleert)
Ihr bezahlt also die Mängelbeseitigungskosten sowie die anteiligen Kosten für Miete...das können aber keine 2 Monatsmieten sein...dies kann man an Hand der Rechnung der beauftragen Firmen o.ä., wer halt die Mängel beseitigt hat, nachvollziehen...

Rechnung:
2 Wochen Nachfrist ist hier schon Minimum an
Miete/Nutzungsentschädigung
plus
die Aufwendung für die Mängelbeseitigung
__________________________________________
= Ergebnis

MfG e-r-g-o

antwort von TomTom am
Erstmal Danke für die Informationen.

Nun ob unsere ehemalige Vermieter einen Zeugen hat kann ich leider nicht sagen. Die Sache is ja die wir beide sind wie oben gesagt im moment Hartz 4 Empfänger und haben ganz bestimmt keine Lust uns in Kosten zu verrennen die wir nicht bezahlen können. Wenn wir dieses Schreiben bekommen hätten hätten wir die Mängel auch beseitigt. Wer will schon gerne Jahrelang an etwas abbezahlen das er hätte vermeiden können. Besonders da unser Sohn jetzt gekommen ist sprich die Finanzielle Situation noch angespannter geworden ist. Ich werde diesbezüglich wohl erstmal Rechtsbeihilfe beantragen und mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen.

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