gefragt von administrator am 30.11.1999

Hausmeister = Hausverwalter???

Wenn der VM das so bestimmt, warum denn nicht? (und wenn der Hausmeister auch Verwaltungsarbeiten leisten kann)
Dann aber Achtung bei der Nebenkostenabrechnung: Verwaltungsarbeit kann nicht auf den Mieter umgelegt werden. Wenn der VM jetzt sagt, dass der Hausmeister 50% Verwaltungsarbeit macht, kann der VM auch nur 50% der Kosten dieser Stelle, nämlich für die Hausmeistertätigkeit, auf den Mieter umlegen!!!
Stichwörter: hausmeister + hausverwalter

Antworten

antwort von e-r-g-o am
Hallo..
danke für die Antw....
ich kenne das nur aus dem WEG, da darf er das nicht...
Aber was Du schreibst klingt logisch...hätte ich mir eigentlich auch denken können...er kann ja mit seinen Angestellten machen, was er will...
Danke noch mal...
MfG e-r-g-o

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