Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

eine Frage beschäftigen uns zur Zeit.

1.
Wir haben bei der Wohnungsanmietung ein sogenanntes Übergabeprotokoll unterschrieben. Nach dem wir einige Zeit jetzt in der Wohnung leben, fallen uns Dinge auf, die nicht in Ordnung sind. Heizung gluckert, Stromverteilung ist durcheinander ect.
Den Eigentümer daraufhin angesprochen, erklärte er uns, das bei Einzug alles in Ordnung war. Wir hätten ja das Übergabeprotokoll unterschrieben und darin würde nicht von den angesprochen Mängel. Mit anderen Worten, wir hätten die Mängel verursacht.
Jetzt frage ich mich, ob ich bei einer Wohnungsanmietung neuerdings immer einen Stromprüfer in der Tasche haben muß??



Die Frage ist, wie sollen wir uns verhalten????

Vielen Dank im vorraus
Stichwörter: Übergabeprotokoll + liebe

1 Kommentar zu „Das liebe Übergabeprotokoll”

Rano Experte!

Das Übergabeprotokoll kann ja nur Umstände beschreiben, die darin auch aufgeführt werden. Ich habe noch keins gesehen, in dem es die Frage
Heizung gluckert <j> <n>[/i:3e5cc]
gegeben hätte. Gleiches gilt für die Stromverteilung.

Also ungeachtet der Aussage des VM ihm eine schriftliche (!) Mängelrüge zukommen lassen.
Eine gluckernde Heizung ist ja nun weder 'gefährlich' noch schwer zu beseitigen. Aber ein eklatanter Fehler in der Strominstallation ist ernst zu nehmen.

Je nach Art des Fehlers hast Du ein Selbstbeseitigungsrecht, falls der VM sich bzgl. Instandsetzung nicht bis zum Ende einer angemessenen Frist rührt.

Gruß
Ralph

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