gefragt von administrator am 30.11.1999
42 Jahre in Mietswohnung, Renovierungen ?
Hallo zusammen,mir fällt grad keine passende Überschrift dazu ein.
Ich habe meine Schwiegereltern zu uns in unseren Ort geholt.
Ihre alte Wohnung, in der sie 42 Jahre lebten wurde ordnungsgemäß bei der Wohnungsbaugesellschaft gekündigt.
In den 42 Jahre haben es sich meine Schwiegereltern "gemütlich" gemacht,
sprich:
Laminat, Vertäfelungen an den Decken etc.
Die Gesellschaft hat in den 42 Jahren nichts gemacht, keine Verschönerungen etc.
Jetzt soll laut der Gesellschaft alles raus, also eine "blanke" Wohnung übergeben werden und die Decken, (sind ja Löcher drinn wegen der Verlattung der Vertäfelung), streichfertig übergeben werden ?
Muß nach einer so langen Zeit überhaupt was raus ?
Tapeten, Teppiche etc. oder gibt es Urteile das wir das nicht machen müssen bei einer so langen Mietdauer ?
Danke im voraus.
Antworten
antwort von Rano am
Wenn für solche Arbeiten keine schriftliche Einwilligungen der Gesellschaft vorliegen, müßt ihr wohl den vertraglich vereinbarten Zustand herstellen.Gruß
Ralph
antwort von Susanne am
Selbst wenn die Gesellschaft das schriftlich oder sonstwie bewilligt hat, hat das keinen Einfluss auf das Rückbaurecht des Vermieters.
antwort von Panthercham am
leider gibt es keinen schriftlichen mietvertrag,früher wurde alles mündlich bverhandelt, bzw. mündliche verträge haben auch gültigkeit.
mir wurde von einer bekannten erzählt, sie hatte das selbe problem, das sie davor weggekommen ist da es angeblich ein urteil dazu gab, das man nach 40 jahren keinerlei verpflichtung hat die wohnung wieder in den ursprung zurückzusetzten.
naja, ist relativ, hab gestern damit angefangen, ist aber schade.
lg
markus
