gefragt von administrator am 30.11.1999
Nebenkostenabrechnung falsch erstellt?
Hallo,habe 2001 eine abgeschlossene Wohnung Untervermietet. Es wurde dabei für Ölheizung ein Festbetrag ausgemacht (Mieter war einverstanden), da sich an den Heizkörpern keine Ableseinstrumente befinden. Damals kostet 1 Liter Heizöl 25 Cent. Im Oktober 2005 kostete 1 Liter Heizöl 58 Cent. Habe in der Nebenkostenabrechnung den "normalen" Festpreis angegeben und zusätzlich in einem weiteren Posten eine Erhöhung angegeben. Nun erhalte ich von meinem Mieter die Antwort das er die komplette Nebenkostenabrechnung nicht zahlt, wegen Falscherstellung. Meine Fragen:
1. Darf ich eine neue "berichtigte" Nebenkostenabrechnung erstellen?
2. Darf in beidseitigem Einverständnis ein Festpreis für die Heizkosten angegeben werden, da keine Ableseinstrumente an Heizkörpern vorhanden ist?
3. Darf eine Heizölpreiserhöhung gefordert werden?
Wäre nett Hilfe zu erhalten.
Gruss
Antworten
antwort von Rano am
Eine komplette Wohnung kann man nicht UNTER- sondern bestenfalls WEITERvermieten. Bist Du denn selbst Mieter? Wieso hat der VM keine Verbrauchserfassung installiert?Wenn Du es wirklich einst als fixe Pauschale vereinbart hast, kannst Du nun über einen zurückliegenden Zeitraum keine Nachforderungen mehr stellen.
Du kannst lediglich die Pauschale für die Zukunft anpassen.
Gruß
Ralph
antwort von fin am
Natürlich kann in beiderseitigem Einvernehmen eine Pauschale vereinbart werden. Dann erstellt man aber keine Nebenkostenabrechnung, da die Pauschale gleich bleibt.Wenn keine Verbrauchserfassungsgeräte angebracht sind (keine Pflicht in Wohnungen wo der Vermieter selbst wohnt und eine Wohnung im Haus vermietet), so kann auch keine Abrechnung erstellt werden.
antwort von megabreit am
Hallo,danke erst einmal für Eure schnelle Antwort.
Also ich habe das ganze Haus (sind nur insgesamt 2 Wohnungen)angemietet und eine Wohnung davon vermietet. Nur beim Heizöl wurde am Anfang eine Pauschale vereinbart. Die restlichen Kosten wie z.B. Grundsteuer, Schornsteinfeger, Gebäudeversicherung, u.s.w. werden auf qm umgerechnet. Wasser besitzt eigene Zähler. Müllabfuhr teilten wir halbe halbe. Mein Vermieter wollte aus Kostengründen keine Ablesegeräte an den einzelnen Heizkörper anbringen. Darf ich eine neue Nebenkostenabrechnug erstellen?
Gruss
antwort von Rano am
Wdh.:Wenn Du es wirklich einst als fixe Pauschale vereinbart hast, kannst Du nun über einen zurückliegenden Zeitraum keine Nachforderungen mehr stellen.
Du kannst lediglich die Pauschale für die Zukunft anpassen.
