gefragt von administrator am 30.11.1999

totale Renovierung nach 8 Monaten in maroder Wohnung ??

Hallo!
Nach knapp 9 Monaten in einer, bei Einzug nicht renovierten, sehr maroden Wohnung (keine Spüle in Küche, kein eigener Briefkasten, kein Keller trotz in Mietvertrag, defekte Sprech- und Öffnungsanlage an Türen, keine schließende Haustür, 2 zugige defekte Fenster, wenn mehr als 2 Elektrogeräte in der Wohnung angemacht werden fliegen alle Sicherungen raus, Wasserschäden an Wänden, katastrophaler Zustand von sämtlichen gemalten, tapezierten und lackierten Flächen in der Wohnung etc) will ich nun ausziehen. Ein Teil der o.g. Mängel wurden dem Vermieter mehrfach mitgeteilt und zeitweise die Miete auch gekürzt (nach der Zusicherung er würde die bemängelten Schäden beheben habe ich (idiot) wieder die volle Miete gezahlt). Ich habe keine Lust diesen ganzen Saustall an Wohnung zu renovieren, möchte mich mal Schlau machen, was ich machen muss und was nicht. In meinem Mietvertrag steht, dass sowohl die Renovierungsarbeiten nach gewisser Mietzeit durchgeführt werden müssen und auch, dass bei Auszug komplett renoviert werden muss. Gilt das auch bei der kurzen Mietzeit und obwohl ich die Wohnung unrenoviert übernommen habe?
Vielen Dank für die Hilfe!
Stichwörter: maroder + monaten + renovierung + totale + wohnung

Antworten

antwort von Susanne am
Gibt es irgendein (Übernahme)Protokoll, dass den Zustand bei Einzug wiedergibt?
Möglich, dass es sich um einen alten Formulamietvertrag handelt mit der sog. starren Fristenregelung. ("mind." oder "spätesten" alle x Jahre - dafür ist aber der genaue Wortlaut möglich)

Eine grundsätzliche Renovierung bei Auszug unabhängig vom Zustand der Wohnung kann der VM nicht verlangen. Ohne Abgeltungsklausel im MV denke ich mal bei der kurzen Mietzeit, dass Du gute Chancen hast.

Und bezüglich der Mietminderung wg. der Mängel kann für die gesamte Mietzeit gekürzt werden, da die Mängel nicht behoben wurden - vielleicht das noch als Druckmittel für den VM.

antwort von noba0000 am
Hallo und Danke für die Antwort!
Mit dem Vermieter zusammen wurde keine Mängelliste erstellt, aber wir haben bei Einzug den Zustand anhand von Fotos dokumentiert und haben dann halt die groben Mängel (fehlender Keller, Haustüren und Schliessanlage, Briefkästen) als Mietminderungsgrund angegeben und diese wurden auch nicht bestritten. Ich habe mich in der Zwischenzeit auch mal schlau gemacht. es handelt sich bei meinem Mietvertrag wirklich um einen mit sog. starren Fristen. Mir ist nur nicht so ganz klar, ob dann die gesammte Renovierung der Wohnung bei Auszug hinfällig wird oder ob ein teil doch geleistet werden muss?
Danke!

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