gefragt von administrator am 30.11.1999

Räumungsklage des Mieters w. wiederholter nächtl Ruhestörung

Hallo, mein Mieter belästigt uns und alle anderen Mitmieter im Haus wiederholt durch sehr laute Streitereien (Prügeln sich, Pöbeln sich an) mit seiner Freundin. Er bzw. sie nehmen keine Rücksicht auf Nachtruhe oder Sonn- bzw. Feiertage. Nachdem sich dies nun schon ca. 5 Jahre hinzieht (ich aber leider nie die Polizei eingeschaltet habe), habe ich ihm nun fristgerecht gekündigt. Daraufhin wurde er frech und beleidigend und störte wieder die Nachtruhe, diesmal durch provoziert lautes Musikhören. Mein Anwalt rieht mir daraufhin, ihm fristlos zu kündigen. Nun lies er auch diesen Termin verstreichen und ich musste die Räumungsklage einreichen.

Wer kann mir Ratschläge geben oder hat ähnliches erlebt bzw. wie wird dies wohl ausgehen?

viele Grüße
marabe98

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antwort von fin am
Wenn es nachts sehr laut wird oder/und bei Prügeleien, sollte die Polizei eingeschaltet werden. Dann haben Sie auch Zeugen.

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