gefragt von administrator am 30.11.1999

maler bestellt, als wir ausgezogen sind.

Hallo, wir sind ende letzten jahres aus einer Wohnung ausgezogen, haben die Wände gestrichen, und die Wohnung sauber gemacht.
Anfang letzter Woche kam aber eine Rechnung von einer Malerfirma die die wohnung noch mal gestrichen hat, da es angeblich nicht sauber von uns gestrichen war.
Den auftrag hat der vermieter in autrag gegeben.
danach komm noch eine rechnung, mit "säuberungsaufgaben" von einer anderen firma.
Ist dies eigendlich Rechtkräftig, da wir ja eigendlich gar nicht informiert worden sind. Wir konnten ja noch mal eine nachbesserung durchführen, obwohl eigendlich alles sauber war, und die Wände weiß waren. Zeugen gibt es auch dafür das wir unsere Arbeit sauber gemacht haben.

Kann mir ja jemmand evt helfen??

Gibt es evt. irgendwelche Gesetze dafür?? Falls ja könnt ihr mir bitte auch den § sagen, damit ich mal meinen Ex vermieter damit konfrontieren kann.



Gruß
Stichwörter: ausgezogen + bestellt + maler

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