gefragt von administrator am 30.11.1999
Stimmt es, daß... (Mietschulden verjähren)
...man bei mietschulden sich der vermieter 1 jahr lang trotz des bekannt seins der neuen adressse sich nicht meldet, diese quasi "verschwinden" bzw. er kein anrecht mehr hat sie einzuklagen?würde mich sehr interessieren, da ich gerade in dieser situation bin und es wie ich dachte, irgendwann mal gehört habe.
mfg. ole
