gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigungsfrist einhalten ???

Hallo ...

Mich würde mal interessieren, ob man die 3-monatige Kündigungsfrist einhalten muß, wenn man auf Grund eines Arbeitsangebotes umziehen müßte ?

Wäre es denn möglich diese zu verkürzen - weil sonst stünde ja der Mietvertrag einer neuen Arbeitsstelle im Weg.


Vielen Dank schonmal für eure Antworten
LG
Mario
Stichwörter: einhalten + kündigungsfrist

Antworten

antwort von fin am
Eine 3-Monats-Kündigungsfrist für den Mieter ist schon kurz. Miete und Nebenkosten müssen bis zum Mietende bezahlt werden.
Da hilft nur mit dem Vermieter reden, ob er Sie früher aus dem Mietvertrag entläßt. Verpflichtet dazu ist er nicht.
Kündigen sollte man aber sofort, wenn definitv feststeht, dass man in eine andere Gegend zieht, damit nicht noch mehr Zeit verloren geht.

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