gefragt von administrator am 30.11.1999

Nebenkosten der Tiefgarage

Hallo,
ich bin Mieter in einem Haus mit ca. 30 Wohnungen. Ich zahle xxx € Miete, xxx € NK-Vorauszahlung und 30,- € für die Tiefgarage. Weitere Regelungen für die NK-Abrechnung sind nicht festgelegt.
Der Besitzer der Eigentumswohnung schickte mir jetzt die Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr. Darin sind u.a. die Strom- und andere Kosten für die Tiefgarage aufgelistet. Ist das rechtens oder sind diese Kosten mit der Pauschale für die Tiefgarage abgedeckt?
Stichwörter: nebenkosten + tiefgarage

Antworten

antwort von Rano am
Gibt es einen eigenständigen Mietvertrag für den TG-Stellplatz?
Wahrscheinlich ist darin keine Regelung bzgl. der Betriebskosten getroffen worden.
-> Betr.-Kosten sind mit der Stellplatzmiete abgegolten.

If not:
Ist der Stellplatz ausdrücklich Vertragsinhalt (neben der Wohng.) und es ist keine PAUSCHALE für den Stellplatz vereinbart?
-> Betr.-Kosten des Stellplatzes können umgelegt werden.

Gruß
Ralph

antwort von synspit am
OK, es gibt keinen separaten Mietvertrag für die TG - also NK Abrechnung akzeptiert!

Danke!

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