gefragt von administrator am 30.11.1999
Nebenkosten der Tiefgarage
Hallo,ich bin Mieter in einem Haus mit ca. 30 Wohnungen. Ich zahle xxx € Miete, xxx € NK-Vorauszahlung und 30,- € für die Tiefgarage. Weitere Regelungen für die NK-Abrechnung sind nicht festgelegt.
Der Besitzer der Eigentumswohnung schickte mir jetzt die Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr. Darin sind u.a. die Strom- und andere Kosten für die Tiefgarage aufgelistet. Ist das rechtens oder sind diese Kosten mit der Pauschale für die Tiefgarage abgedeckt?
Antworten
antwort von Rano am
Gibt es einen eigenständigen Mietvertrag für den TG-Stellplatz?Wahrscheinlich ist darin keine Regelung bzgl. der Betriebskosten getroffen worden.
-> Betr.-Kosten sind mit der Stellplatzmiete abgegolten.
If not:
Ist der Stellplatz ausdrücklich Vertragsinhalt (neben der Wohng.) und es ist keine PAUSCHALE für den Stellplatz vereinbart?
-> Betr.-Kosten des Stellplatzes können umgelegt werden.
Gruß
Ralph
antwort von synspit am
OK, es gibt keinen separaten Mietvertrag für die TG - also NK Abrechnung akzeptiert!Danke!
