gefragt von administrator am 30.11.1999
NKAbrechnung/Nachzahlungsforderung 2004 verjährt?
Hallo. Wir fanden am 31.12.2005 folgende Mitteilung des Vermieters im Briefkasten vor:[i:64d97]Datum 30.12.2005
Allgemeine Mitteilung zur Nebenkostenabrechnung 2004
Werte Mieter,
nachdem bereits einige Mietparteien die Nebenkostenabrechnungen für 2004 erhalten haben, mussten wir feststellen, dass bei der Berechung möglicherweise Verwechslungen aufgetreten sind und dadurch falsche Werte ausgewiesen wurden.
Wir werden deshalb alle Abrechnungen noch einmal eingehend überprüfen udn die Verteilung der noch nicht ausgegebenen abrechnungen corerst einstellen.
...
Wir bemühen uns, Ihnen die Abrechnungen schnellstmöglich nachzureichen.
...[/i:64d97]
Einige Mietparteien erhielten also wie erwähnt ihre Nebenkostenabrechnung fristgemäß, wir jedoch nur diese Mitteilung und erst am 21.02.2006 erhielten wir dann die (für alle Parteien korrigierte) Nebenkostenabrechnung für 2004.
Meine Frage ist nun ob wir die Nachzahlung für 2004 leisten müssen, obwohl wir erst am 21.02.2006 die Abrechnung bekommen haben. Es könnte ja auch sein, dass der Vermieter einfach, die oben angeführte, Mitteilung geschrieben hat um Zeit zu gewinnen, da zwischen der Mitteilung und der Abrechnung gute 2 Monate dazwischen lagen.
Danke im Voraus
Antworten
antwort von Rano am
Also ...Die nun erhaltene Abrechnung ist korrekt.
Der Vermieter hatte tatsächlich einzelne Abrechnungen bereits -fristgerecht- verschickt? Das spricht klar gegen eine 'Zeitgewinnung'.
Er hat den Fehler eigenverantwortlich erkannt und korrigiert?
Er hat sich selbst und ALLEN MIETERN den Ärger einer falschen Abrechnung erspart?
Was willst Du????
antwort von RADLiN am
ob der vermieter den fehler von sich aus bemerkt hat oder nicht, kann ich nicht sagen. jedenfalls haben wir unsere abrechnung für 2004 erst am 21.02.2006 erhalten und nicht bis zum 31.12.2005, darauf wollte ich hinaus.ich dachte es muss einem mieter die abrechnung (ob korrekt oder nicht) bis zum 31.12. vorliegen, was bei uns ja nicht der fall war. für uns klingt es eben so, dass unser vermieter schnell diese mitteilung in den briefkasten geworfen hat, um bis zum ende der frist (31.12.2005) überhaupt etwas von sich hören zu lassen.
antwort von Berni911 am
Es sei denn, der Vermieter hat es nicht zu verschulden, dass er die Abrechnung nicht rechtzeitig vorlegen konnte!Willst du am günen Tisch dich um die von dir verursachten Kosten drücken, wäre aus meiner Sicht Diebstahl.
Grüsse
