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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe mit meinem ehemaligen Vermieter schon einige Probleme gehabt. Bis ich meine Kaution zurück bekommen habe, hat es schon eine Ewigkeit gedauert.

Nun habe ich folgendes Problem.
Ich und meine ehemalige Mitbewohnerin haben im Dezember die letzte Nebenkostenabrechnung mit einer Gutschrift für uns erhalten. Nun haben wir bis heute das Geld nicht erhalten und meine ehemalige Mitbewohnerin hat nachgefragt, woran das liegt. Uns wurde mitgeteilt, dass einige Bewohner Einspruch gegen ihre Nebenkostenabrechnung eingelegt haben und nun finden diverse Prüfungen statt. Wir werden laut Vermieter so lange kein Geld sehen, bis alle Prüfungen der anderen Mieter geklärt sind. Darf der Vermieter das machen? Wir hatten ja keinen Einspruch eingelegt!

2 Kommentare zu „Einspruch gegen Nebenkostenabrechnung”

Berni911 Experte!

Hallo

Nach meinem Gefühl, haben sie eine ordnungsgemäße Abrechnung erhalten. Die daraus resultierende Nachzahlung ist zu leisten, gleiches gilt für eine Gutschrift.
Welche Probleme andere Mieter mit Ihrem Vermieter haben, soll nicht ihr Problem sein. Ziehen sie das Guthaben doch mal von einer Nebenkostenvorauszahlung ab. Ansonsten sollten sie es mit Fristsetzung anmahnen. Bitte um Überweisung meines Guthabens aus der BKA 2005 auf mein Konto xyz bis zum 20.03.2006.

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

BillieJoe80

Hallo,

vielen Dank für die Info. Der Vermieter hat sich auch schon bei der Kautionsrückzahlung mit zig gründen geweigert, diese zu tätigen, deshalb wollte ich hier nachfragen, ob das wieder so ein spielchen wird.
Vielen Dank.

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