gefragt von administrator am 30.11.1999
Frage zu Schönheitsreparaturen. Klausel wirksam?
der Vertrag enthält folgende (handschriftliche) Klausel zu Schönheitsreparaturen:§22 sonstige Vereinbarungen
Beim Auszug müssen Wände und Decken weiß gestrichen werden.
weitere Regelungen zu Schönheitsreparaturen enthält der Vertrag nicht.
Vertragsbeginn 01.12.04, Vertragsende 30.04.06 (Wohndauer also knapp 1 1/2 Jahre).
Ist diese Klausel wirksam? Muss die Mieterin renovieren oder darf der Vermieter ggfs anteilige Kosten fordern?
