gefragt von administrator am 30.11.1999

Wie erzwinge ich Einsicht in Belege zur Betriebskostenabr.?

Ich bekam für einen Zeitraum Apr-Nov 2003 in '04 eine Betriebskostenabrechnung, in der einige Positionen nicht stimmen können.
Habe diese sofort bemängelt und um Zusendung der Belege nach Düsseldorf gebeten (Verm. wohnt in Bayern). Vermieter regte sich nicht. Erneute Anforderung mit Frist --> Verm. regt sich nicht.

Habe nun erfahren, dass man die Herausgabe der Belege (resp. Einsicht) gerichtlich erzwingen kann.

Kennt jemand das procedere?

Ich möchte dies beim AG selbst vorbringen, weiss aber nicht, ob z.B. dies als "Klage auf ..." oder "Antrag auf ..." zu formulieren ist.

Vielen Dank
Ralph

Antworten

antwort von blitzdonnerwetter am
Wie kann es sein, dass in der Heizkostenabrechnung ein um ca. 40% höherer Wert in kWh für die Verteilung der Kosten angesetzt wird im Vergleich zu der Summe unserer Wärmemengenzähler aller 5 Mietparteien (Reihenhaus)? Wir haben den genauen Verbrauch gemäß Ablesung im Versorgungsraum für 1 Jahr. Im Vergleich zu der Summe unserer Wärmemengenzähler ergibt sich eine Differenz von 15 %, was durchaus realistisch sein kann, da dies einem Verteilverlust von 15 % bei einem Neubau entsprechen kann. Leider habe ich den Verdacht, dass Techem einfach 25 % auf den abgelesenen Wert im Versorungsraum draufschlägt. Dürfen die das denn eigentlich? Wir haben ja tatsächlich 15 % Verteilverluste. Da kann ich doch nicht einfach zur Verteilung der Kosten die Wärmelieferung künstlich um 25 % draufrechen? Bitte dringend um Hilfe!!

antwort von fin am
@rano
Sie können beim Gericht anfragen wie Sie das am besten angehen. Rechtspfleger können Ihnen da Tipps geben.

antwort von Rano am
War heute bei der Rechtsantragsstelle des AG.

Die Rechtspflegerin hat die Klage aufgenommen.
Bin mal gespannt, wie es weitergeht.

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