gefragt von administrator am 30.11.1999

Hundehaltung???

Hallo, bitte um eure Mithilfe. ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus wo laut Hausordnung eine Tierhaltung nur mit schriftlicher Genehmigung der Wohnungseingentümer erlaubt ist. Vor Kurzen jedoch ist hat ein Wohnungseigentümer seine Wohnung einer Familie mit 2 grossen Hunden vermietet. Die Verwaltung wurde mehrmals angeschrieben, reagiert aber nicht. Die restlichen Wohnungseigentümer dulden keine Tierhaltung. Wie sollte man sich jetzt verhalten?? D A N K E !!
Stichwörter: hundehaltung

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