gefragt von administrator am 30.11.1999

Wände streichen, obwohl neu/sauber??

ein weiterer Fall..

Meine Eltern haben vor zwei Jahren eine Wohnung gemietet, die in einem Renovierungsbedürftigen Zustand war.

Sie hatten auf eine lange zeit in der Wohnung erhofft aber müssen jetzt wegen den ständigen Mieterhöhungen ausziehen.

Sie hatten für die Wände Latexfarbe verwendet.
Die Wände sehen heute noch neu gestrichen aus.

Jetzt will aber die Hausverwaltung, dass wir die Latexfarbe von den Wänden entfernen.
Sie schlagen vor; Tapeten ab, Tapeten neu..

Selbst die Türen und die Decke sollen wir neu streichen.

Die Türen sind nach wie vor im selben zustand.. ("sauber")

Die Decke wurde vor einigen Monaten [u:f4b5c]unsererseits[/u:f4b5c] bemängelt, da die Farbe an der Decke abging, bzw. sich von der Decke löste.
(Vermutlich nicht fachgerechtes Streichen der Decken bzw. die Verwendung der "billig Deckfarben"

Jetzt nach unserer Kündigung sollen wir diese auch übernehmen.

Ich bitte um euren Rat..

Vielen Dank!


PS: Wenn wir jetzt in kürze keine neue Wohnung finden können, wie viele Monate kann man das Mietverhältnis noch verlängern?
Stichwörter: neusauber + obwohl + streichen + wände

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