gefragt von administrator am 30.11.1999
Gehört zum Bad ein WC?
Hallo,ich habe in meiner Wohnung laut Mietvertrag 1 Bad und 1 WC.
Das WC ist ein Gäste-WC, in meinem Bad sind nur Wasseranschlüsse sowie ein großes Abflußrohr vorhanden. Laut meiner Vormieterin war dort früher auch ein WC installiert, welches aber nun nicht mehr vorhanden ist.
Mein Vermieter möchte im Bad kein WC installieren lassen, da es zu teuer sei (Spülkasten + Schüssel kosten doch nicht mehr als 150 Euro, oder?).
Habe ich Anspruch auf das WC, zumal die Anschlüsse ja schon vorhanden sind, oder müsste es im Mietvertrag gesondert erwähnt werden?
Antworten
antwort von administrator am
Hallo Sid,das ist eine sehr gute Frage, gehört zum Bad ein WC ??
Natürlich muß der Mieter ein WC haben, aber ob das jetzt im Badezimmer sein muß oder auch ein "Extra" Raum - Gäste-WC ausreicht kann ich auch nicht sagen...
Meine Meinung, das ist so in Ordnung, Bad ist vorhanden, WC auch, auch wenn es nur ein Gäste-WC ist !
Gruß
antwort von fin am
Wenn in einer Wohnungsanzeige "Gäste-WC" steht, dann ist damit ein zusätzliches WC gemeint. Das Bad sollte dann immer auch ein WC haben.Ansonsten ist es aber völlig unerheblich ob das WC im Bad ist oder in einem Extra-Raum. Bei einem Mehrpersonenhaushalt sogar praktischer, da gleichzeitig das Bad und WC von verschiedenen Bewohnern benutzt werden kann.
