hat diese Frage am gestellt
Susanne
Da die Frist abgelaufen ist, handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag. Seit 01.06.2005 sind auch sog. Altmietverträge mit 3 monatiger Frist kündbar.
dondon
Erst einmal danke für die Erste Anwort.
Ich habe von einem Anwalt, den ich zeitgleich kontaktiert habe
die Antwort erhalten, daß es nicht 100% klar ist, ob aus meinem
befristeten Vertrag nun ein unbefristeter wurde. Anscheinend gibt
es 2 verschiedene Auffassungen. Siehe Börstinghaus NJW 2005,
Seite 1901 und Blank NZM 2005, Seite 401. Ich bin jetzt völlig verwirrt.
Bitte noch um weitere Stellungnahmen. Vielen Dank
Susanne
daß es nicht 100% klar ist, ob aus meinem
befristeten Vertrag nun ein unbefristeter wurde[/quote:4dbbf]
Warum? Er wurde doch offensichtlich nicht zum 30.01.99 beendet.
Allerdings solltest Du die Aussage des Anwalts befolgen, denn dort bekommst Du für eine falsche Antwort Schadenersatz, und nur der Ra darf eine Rechtsberatung durchführen. Im Sinne des Ra ist dieser Vertrag offensichtlich jeweils auf 12 Monate befristet. Das ist insofern nicht mehr möglich, da hier die Begründung für die Befristung fehlt.
Gleichzeitig solltest Du Dich mal bei Deinem Vermieter erkundigen, wie er die Sache sieht und Dich wie und wann aus dem Mietverhältnis entlassen würden. Schliesslich hat er mit der Art der Frist eine bestimmte Absicht verfolgt, die hier keiner Wissen kann.
dondon
Hallo Susanne und danke für deine Antwort.
Leider ist mir jetzt immer noch nicht klar, ob in meinem Fall die 3 monatige
Kündigungsfrist greift. Mein Vermieter vertritt den Standpunkt, daß es sich bei meinem Vertrag um einen befristeten Vertrag handelt und deshalb die Kündigungsfrist 9 Monate beträgt. Der Anwalt hingegen verweist auf diese beiden Urteile aus meiner letzten Mail, die aber widersprüchlich sind.
Er teilte mir lediglich mit, das ein Prozessrisiko besteht.
Verstehe mich bitte nicht falsch, Ich erwarte hier keine Rechtsberatung sondern lediglich Hinweise, wie in ähnlichen Fällen und von denen dürfte
es außer mir noch mehr geben, entschieden wurde.
Ich habe mich schon zu Tode gegoogelt, aber eigentlich noch keine Antwort auf meine Frage gefunden, ob ich mit meiner Kündigung Anfang Januar 2006 zum 30.4.2006 richtig liege oder mein Vermieter mit seiner Meinung,
daß das Mietverhältnis frühestens zum 30.11.2006 beendet werden kann.
Viele Grüße
Susanne
Es passiert schon öfter, dass der eine Richter so und der nächste anders entscheidet-daher auch der Spruch: Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.
Es gibt aber auch verschiedene Typen Mensch: dem Einen gehts ums Prinzip und erstreitet sich zur Not sein Recht, der nächste hat lieber seine Ruhe und der andere ist als Prozesshansel verschrien.
Daher gibt es folgende Möglichkeiten:
Du schliesst Dich der Meinung Deines Vermieters an....
Du bestehst auf Deine Kündigungsfrist, ziehst zum 30.04.06 aus und machst eine professionelle Wohnungsabnahme ohne Vermieter (wenn der nicht will) mit Zeugen und Fotos und der VM bekommt die Schlüssel zu seiner Wohnung
Möglicherweise klagt der dann den Schadenersatz (Miete bis zu "seiner" Kündigungsfrist) ein. Vorteil: der Kläger muss Vorkasse leisten! Nachteil: urteilt der Richter zu Deinem Nachteil kanns für Dich teuer werden
und doch noch mal zum nachlesen:[/b:fac43]http://www.bmj.de/enid/58.html?presseartikel_id=1914[/url:fac43]
dondon
also ist hier die frage: ist mein mietvertrag den ich damals unterschrieben habe eine idividualvereinbarung oder vielmehr ein standardmietvertrag mit verlängerungsklausel
gruß
Susanne
Formularmietvertrag= Vordruck der ausgefüllt wird bzw. vorgefertigter Form (z.B. Vorlage auf PC) der vom VM für mind. 3 versch. Mieter benutzt wird.
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