gefragt von administrator am 30.11.1999
Gültige Begründung für Mieterhöhung ???
Hallo,nach dem Einzug meines Lebenspartners habe ich eine Mieterhöhung (Kaltmiete) um 40 % bekommen. Die Begründung hierfür sind die gestiegenen Abnutzungkosten der Wohnung. Ist dies gerechtfertigt ? Was kann ich tun ?
Gruß
Tamara
Antworten
antwort von FischkoppStuttgart am
Nein, das ist nicht zulässig. Bitte wenden sie sich an den Mieterbund. ggf ist dies Wucher.
Wucher ist Strafbar!
