gefragt von administrator am 30.11.1999

Hauskauf-Eigenbedarf in welchem Rahmen?

Hallo!

wir haben momentan ein starkes Interesse, ein Haus zu kaufen.


Erdgeschoss ca. 78qm unvermietet, total renovierungsbedürftig, Bad nicht fertig

Vermietet 1. Etage, ebenfalls ca. 78qm, renovierungsbedürftig

Vermietet DG, ca. 45qm

Wir sind nur 2 Personen, suchen aber ein Haus für uns alleine.

Wir würden zumindest dem Mieter in der 1. Etage kündigen, da wir eben in dem Haus auch großzügiger wohnen wollen. Kann es passieren, daß die sich wehren können so nach dem Motto, die EG-Wohnung mit 78qm sei für 2 Personen ausreichend, auch weil z.B. noch Nebengebäude und Kellerräume vorhanden sind?

Generell muß aufwendig renoviert werden, da z.B. eine neue Heizung in das gesamte Haus rein muß.

Gruß Tangelo
Stichwörter: hauskaufeigenbedarf + rahmen + welchem

Antworten

antwort von fin am
Als Käufer von vermietetem Wohnraum sind Sie verpflichtet sich an die Mietverträge zu halten. Sie können Mieter nur innerhalb der gesetzlichen Fristen kündigen. Das hängt auch von der Wohndauer der Mieter ab. Wohnen Langzeitmieter dort, so können Sie auch erst mit einer Kündigungsfrist gemäß der Wohndauer wegen Eigenbedarf kündigen.

antwort von tangelo1 am
Hallo Fin,

daß die Kündigungsfristen eingehalten werden müssen, ist uns natürlich klar.

Die große Frage ist, ob der Eigenbedarf evtl. nicht gilt, so nach dem Motto, die vorhandene Wohnung von 78qm kann ja renoviert werden und muß für uns als Hauseigentümer reichen.

Ich gehe mal davon aus, daß man als Eigentümer mit 2 Personen den Anspruch auf beide Etagen hat. Ich weiß allerdings auch daß es Urteile gibt, die nicht immer gerecht sind.

Gruß Tangelo

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