hat diese Frage am gestellt
neuer
hallo,
was ist den in ihrem mietvertrag geregelt ? was steht dort wie die wasserkosten und sonstiges abgerechnet werden, da ja keine wasseruhren usw. eingebaut sind ? das was im mietvertrag steht ist normalerweise ausschlaggebend !
"Alle Kosten, die nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, sind nach den Vereinbarungen im Mietvertrag, bei fehlender Vereinbarung mach m² Wohnfläche umzulegen[/b:fa353]."
passendes urteil - vielleicht hilft das:
Zum Umlagemaßstab für den Wasserverbrauch
Eine Mietpartei in einem Mehrfamilienhaus forderte bereits bezahlte Betriebskosten für den Hausmeister vom Vermieter zurück. Dieser hatte die Rechnungspositionen stillschweigend in die Betriebsabrechnung eingefügt, ohne den Mietern Grund und Berechnung dieser Kosten mitzuteilen. Außerdem forderten die Mieter, künftig den Wasserverbrauch pro Kopf abzurechnen und nicht länger anteilig nach Wohnfläche auf die Mieter umzulegen. Sie bewohnten die größte Wohnung im Hause und fühlten sich durch die Abrechnung nach Wohnfläche benachteiligt.
Das Landgericht Mannheim verpflichtete den Vermieter dazu, die Hausmeisterkosten zurück zu zahlen (4 S 141/9
. Über die Erhöhung der Betriebskosten hätte der Vermieter die Mieter vorher schriftlich informieren müssen. Da er diese gesetzlich geforderte "Erhöhungserklärung" jedoch nicht abgegeben habe, müssten die Mieter den höheren Betrag auch nicht zahlen.
Den Wasserverbrauch hingegen dürfe der Vermieter weiterhin nach dem Wohnflächenanteil berechnen. Es gebe keine gesetzliche Verpflichtung zur Wahl eines bestimmten Maßstabs, meinten die Richter. Jedenfalls sei die Abrechnung nach Wohnfläche sehr viel praktikabler, denn die Flächenanteile seien einfach zu ermitteln und änderten sich nicht. Der so genannte "Personenschlüssel", d.h. die Abrechnung nach pro-Kopf-Verbrauch, scheine zwar auf den ersten Blick gerechter, was aber angesichts unterschiedlicher Lebensgewohnheiten auch nicht unbedingt zutreffe. Außerdem sei diese Art der Abrechnung unpraktisch, weil die Bewohnerzahl eines Mietshauses ständig wechsle und unter Umständen länger dauernde Besuche einerseits und längere Abwesenheiten andererseits zu berücksichtigen seien. Wie die Erfahrung zeige, sei dann ein Vermieter erst recht ständig mit Einwänden der Mieter gegen den Verteilerschlüssel konfrontiert - sehr beliebt z.B. die Forderung nach Zuschlägen fürs Auto waschen.[/b:fa353]
Urteil des Landgerichts Mannheim vom 27. Januar 1999 - 4 S 141/98
webwomly
Hallo neuer vielen Dank für deine Anwort, leider habe ich damals nicht drauf geachtet, dh. im Mietvertrag ist überhaupt nichts geregelt, ich zahle meine Miete an meinen Vermieter der nicht im Haus wohnt und abrechnen muss ich Jahresende mit der Familie über mir der das ganze Haus gehört...
Wir haben es jetzt so geregelt das Verbrauchsanzeigen wenigsten an die Heizkörper kommen, nur der Gasverbrauch geht auch übers Warmwasser, was aber nicht abgelesen wird da keine Uhren eingebaut werden...
über Quadratmeter abzurechnen weigert er sich sich da sie angeblich den Winter über mit einen Kamin heizen (2 Etagen) was ich aber nicht glaube...wie kann man überhaupt einigermaßen gérecht abrechnen mit nur Röhrchen an den Heizkörpern, ich sehe einfach nicht ein, wenn über mir drei Leute duschen und ich alleine leben davon Berufstätig ausser Haus von 8- 20 Uhr bin und die Heizkörper in der Zeit abgedreht sind..
gruß web
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