gefragt von administrator am 30.11.1999

Mieterhöhung nach Wärmedämmung

Hallo.
Wir wohnen seit 01.08.05 in dieser Wohnung. Nun wurde uns schriftlich mitgeteilt, dass die Miete zum 01.10.06 aufgrund von Wärmedämmungsmaßnahmen(angeblich innen und aussen) erhöht wird. Und zwar wie folgt:
Grundmiete alt 495€, neu 602,73
Betriebskostenvorauszahlung alt und neu 95€ und Heizkostenvorausz. alt und neu 50€. Im Endeffekt wird die Kaltmiete also um 107,73€ erhöht, was knapp 22% entspricht. Nun kommt es aber noch dicker. Wir haben beim Einzug im August gefragt, ob Mieterhöhungen auf uns zu kommen. Dort wurde uns gesagt NEIN. Die Arbeiten an der Wärmedämmung und der kompletten Modernisierung waren auch schon vor unserm Einzug im August abgeschlossen. Da wir vorher nicht dort gewohnt haben wurde uns natürlich auch nicht schriftlich mitgeteilt, dass es Modernisierungsarebiten und somit eine Mieterhöhung geben wird. Es wäre nett, wenn mir jemand sagen könnte ob diese Erhöhung rechtens ist. Danke!
Stichwörter: mieterhöhung + wärmedämmung

Antworten

antwort von fin am
Wenn die Wärmedämmungsmaßnahmen definitiv schon vor Ihrem Einzug abgeschlossen waren, dann wäre meiner Meinung nach die nachträgliche Mieterhöhungsforderung ungültig. Dann hätte der Vermieter in Ihrem Mietvertrag bereits dies berücksichtigen müssen. Frage hier aber wie lange vor Ihrem Einzug der Mietvertrag abgeschlossen wurde?
Würde mich an Ihrer Stelle bei einem Anwalt erkundigen.

antwort von R2D2,5 am
Der Mietvertrag wurde 2,5 Wochen vor dem Einzug abgeschloßen. Der Vermieter hat keine Mieterhöhung erwähnt und die Arbeiten waren definitiv schon abgeschlossen. Werde mich beim Mieterverein erkundigen...

antwort von fin am
Bei dieser kurzen Zeit dürfte der Vermieter aus diesem Grunde Ihre Miete nicht erhöhen, da zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Maßnahme am Haus bereits beendet war oder zumindest der Wille dies zu tun, schon fest stand.

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