hat diese Frage am gestellt
fin
Wenn die Wärmedämmungsmaßnahmen definitiv schon vor Ihrem Einzug abgeschlossen waren, dann wäre meiner Meinung nach die nachträgliche Mieterhöhungsforderung ungültig. Dann hätte der Vermieter in Ihrem Mietvertrag bereits dies berücksichtigen müssen. Frage hier aber wie lange vor Ihrem Einzug der Mietvertrag abgeschlossen wurde?
Würde mich an Ihrer Stelle bei einem Anwalt erkundigen.
R2D2,5
Der Mietvertrag wurde 2,5 Wochen vor dem Einzug abgeschloßen. Der Vermieter hat keine Mieterhöhung erwähnt und die Arbeiten waren definitiv schon abgeschlossen. Werde mich beim Mieterverein erkundigen...
fin
Bei dieser kurzen Zeit dürfte der Vermieter aus diesem Grunde Ihre Miete nicht erhöhen, da zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Maßnahme am Haus bereits beendet war oder zumindest der Wille dies zu tun, schon fest stand.
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