gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietaufhebungsvertrag !?!?!?!?!

[b:13097]Folgende Sachlage: [/b:13097]

Es wurde ein Mietaufhebungsvertrag zum [b:13097]15.12.2006 [/b:13097] geschlossen.
Der Mieter hat die Genehmigung auch vorzeitig mit 14 tägiger Kündigung freizuziehen.

Frage: Ist bei einer vorzeitigen Kündigung (vor 15.12.06) auch die 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten oder kann der Mieter einfach mit 14 tägiger Kündiungsfrist die Wohnung zum Monatsende freiziehen ????

:roll: :!: :?: :!: :?:
Stichwörter: mietaufhebungsvertrag

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