gefragt von administrator am 30.11.1999
Nebenkostenabrechung ok ???
Guten Tag zusammen,meine Freundin bekam am 10.01.2006 eine Rechnung Ihres ehemaligen
Vermieters, bei welchem Sie schon seit 3 Jahren nicht mehr wohnt.
Als Pos. der Rechnung wird NK-Abrg.02 angegeben, die fälligkeit der
Rechnung lautet seit 21.11.2003. Bemerken muss ich noch, dass dies
die erste Rechnung für diese Abrechnung ist, es gingen keine Rechnungen
vorraus. Der Rechnungsbetrag ist zwar gering, aber trotzallem stellt
sich für mich die Frage, ob diese Rechnung noch bezahlt werden muss,
oder ob die Forderung des Vermieters schon verjährt ist ??
Mir wäre sehr geholfen, sollte jemand evtl. auch den Gesetzestext für
mich haben. bzw. auch einen Link dorthin ?!
Christian
Antworten
antwort von Susanne am
Handelt es sich um eine Nebenkostenabrechnung???
antwort von Chris2907 am
Da die Rechnungs Pos. NK-Abrg.02 lautet, gehe ich sehr starkvon einer Nebenkostenabrechung aus !! Mehr steht in der Rechnung
nicht.
antwort von Susanne am
Nein, angefallene Kosten aus 02 kann er nicht mehr fordern. Es gab nie eine richtige Abrechnung?
antwort von Chris2907 am
Diese Rechnung kam völlig unerwartet ins Haus geflattert und wie gesagt, habe ich vorher nie eine Rechnung diesbezüglich erhalten.
Auch habe ich keine weiteren Anschreiben bekommen, aus denen
hervorging, dass eine Restschuld offen ist. Könnten Sie mir evtl.
mitteilen, wie die genaue Rechtslage ausschaut, evtl. Gesetzestexte??
antwort von Susanne am
Nein, kann ich nicht, da Du offensichtlich nicht erklären kannst, worum es sich überhaupt handelt.Ist es eine alte Abrechnung?
Ist es eine Rechnung, wenn ja, über welche Kosten aus 2002?
Ist es evtl. eine Mahnung über eine nicht beglichenes Nachzahlung aus 2002 oder aus der Abrechnung aus 2002?
Wenn Du das nicht beantworten kannst, ruf Deinen ehemaligen Vermieter an und lass Dir von dem erklären, was er will!!!
