gefragt von administrator am 30.11.1999

Was darf Vermieter berechnen

Hallo,

bei uns hat sich nun Folgendes ergeben, wozu ich leider noch nichts im Internet gefunden habe.

Wir wohnen seit dem 1.11.2000 in einem 3-Parteien-Haus.
Bisher gab es auch nie Probleme, doch jetzt will unser Vermieter horrende Wassernachzahlungen geltend machen.

Zum Fall:
Es wurde uns NIE ein Wasserzählerstand mitgeteilt und auch nie eine Nebenkostenabrechnung gegeben. Unseren Berechnungen war mit den Vorausuahlungen auch alles OK.
Nun haben wir seit dem 29.3. ein 2 Kind bekommen und im Mai kam unser Vermieter zum ersten mal auf uns zu, um den horrenden Wasserverbrauch i.H.v. 10qm vorzuhalten.
Jetzt will er rückwirkend für 3 Jahre uns den zusätzlichen Wasserverbrauch anrechnen.

Ab wann darf er das genau? Uns ist der Zählerstand erst ab dem 1.5.2004 bekannt und vorher nichts.

Vielen Dank!
Stichwörter: berechnen + vermieter

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