gefragt von administrator am 30.11.1999
Rückzahlung Kaution - Was darf einbehalten werden?
Hallo,gibt es eine Aufstellung aus welchen Gründen der Vermieter Teile der Kaution einbehalten darf? Im konkreten Fall behauptet der Vermieter ein "monatliche Abnutzungsgebühr" abziehen zu können!?! Liege ich richtig, wenn ich das für Humbug halte?
Ich weiss, dass der Vermieter wegen der Nebenkosten Kaution einbehalten darf. Gibt es dazu Richtlinien in welcher Höhe? Darf er alles einbehalten?
Danke für schnelle Antworten!
Antworten
antwort von Susanne am
Hallo,die monatl. Abnutzungsgebühr nennt sich eigentlich Miete
Hört sich erst mal nach Humbug an, wofür solls denn sein?
Ansonsten gilt: Die Kaution ist für Ansprüche, die sich nach Vertragsende noch aus dem Mietverhältnis ergeben, daher darf sich der VM mit der Abrechnung bis zu 6 Monate Zeit lassen. Üblich ist es, dass er eine angemessene Summe für evtl. anfallenden Nachzahlungen aus der nächsten Abrechnung einbehalten darf bei Abrechnung der Kaution. Diese Summe wird dann mit der nächsten Nebenkostenabrechnung entweder fällig oder auch verrechnet.
