gefragt von administrator am 30.11.1999

Betriebskosten 2004 verjährt?

Meine Betriebskostenabrechnung 2004 (Poststempel vom 30.12.05) hatte ich am 02.01.06 im Briefkasten.

Muss ich die Nachforderung zur Betriebskostenabrechnung 2004 noch begleichen oder sind die jetzt verjährt, wenn der Vermieter nicht berechtigt ist, die Abrechnung auch später zu erstellen?


Vielen Dank im Voraus!
Herzliche Grüße
Stichwörter: betriebskosten + verjährt

Antworten

antwort von Susanne am
Mit dem Poststempel solltest Du eine Nachforderung bezahlen.

antwort von Listo am
Meiner Ansicht nach kommt es auf den Zugang der Abrechnung an. In diesem Falle war er dann aber nicht mehr fristgerecht. - Alibi.

antwort von middleweight am
D. h., es ist richtig, dass die evtl. Nebenkostennachzahlung von 2004, die Nebenkostenabrechnung habe ich noch nicht, verjährt ist? Andererseits ich Anspruch darauf habe, wenn ich eine Rückzahlung erwarten kann, diese vom Vermieter/Verwalter geleistet werden muss?

G.
P.S. Muss ich den Verwalter anmahnen, dass er die Nebenkostenabrechnung endlich erstellt?

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