gefragt von administrator am 30.11.1999

Wartung WC-Lüftung = Betriebskosten?

Hallo,

in unser Gäste-WC ist ein Entlüftungs-Ventilator eingebaut. Nach mehreren Jahren ist dieser Lüfter im Vorjahr erstmals gewartet worden - eine Sache von 3 Minuten. In unserer Betriebskosten-Abrechnung tauchte dann der Punkt "Wartung Lüftungsanlage" auf, durch den wir anteilig (nach Wohnungsgröße) mit 23,08 Euro belastet wurden (im Haus sind 4 etwa gleich große Wohnungen). Meine Fragen:

1. Ist der Vermieter berechtigt, diese Wartungsarbeiten auf die Mieter umzulegen?
2. Angesichts des stolzen Preises für 3 Minuten Arbeit: Ist die Höhe angemessen?

Nachdem ich mich schon im Bekanntenkreis vergeblich erkundigt habe, hoffe ich sehr, jemand in diesem Top-Forum kennt sich damit aus.

Gruß
Axel
Stichwörter: betriebskosten + wartung + wclüftung

Antworten

antwort von Susanne am
1. Was sagt Dein Mietvertrag dazu? Sind die jeweiligen Positionen der Betriebskosten aufgezählt, bezieht sich der MV auf §27 der II. Berechnungsverordnung oder auf die Betriebskostenverordnung?
Wenn die BK aufgezählt sind, kann nur abgerechnet werden, was vereinbart wurde. Bezüglich der Verordnungen kannst Du die hier online nachlesen.

2. Verlang vom Vermieter eine Kopie des Beleges oder Einsicht. Der Vermieter kann nur abrechnen, was er als Rechnung vorliegen hat.

antwort von ast00001 am
MV bezieht sich auf $27 der 2. Berechnungsverordnung, Lüfterwartung ist auch aufgeführt (ich hatte noch nicht nachgesehen, weil die Lüfterwartung nach 5 Jahren zum ersten Mal berechnet worden ist).

Ja, da werden wir wohl nicht drum herumkommen.

Gruß
Axel

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