gefragt von administrator am 30.11.1999

Nachzahlung Nebenkosten 2004 verjährt?

Unserer Betriebskostenabrechnung 2004 trägt den Poststempel vom 30.12.05. Die NK-Abrechnung hatten wir am 02.01.06 im Briefkasten.

Müssen wir die Nachforderung zur Betriebskostenabrechnung 2004 noch begleichen?


Vielen Dank im Voraus!
Herzliche Grüße
Linus
Stichwörter: nachzahlung + nebenkosten + verjährt

Antworten

antwort von fin am
Ja, das müssen Sie.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Nebenkosten
Betriebs- und Nebenkosten m. Änderungen ab 01.01.04
Nebenkosten nach Auszug
Abrechnungszeitraum für Nebenkosten !
Nebenkosten