hat diese Frage am gestellt
fin
Die Höhe der Mietzahlung befreit nicht von den Pflichten eines Mieters.
Wenn allerdings nichts im Mietvertrag zur Schneeräumung steht, dann muss allerdings der Vermieter dafür sorgen. Bitte aber noch einmal im Vertrag nachschauen wie die Reinigungs- und Winterpflicht aussieht, manchmal steht das auch in der Hausordnung. In Formularmietverträgen aber wird der Winterdienst i.d.R. auf die Mieter übertragen.
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