gefragt von administrator am 30.11.1999

Deckenlampe in möbl. Wohnung kaputt - wer muss sich kümmern?

Guten Abend,

ich bin Mieter in einem großen Mietshaus, in dem alle Zimmer ungefähr gleich aussehen. Ich habe das Zimmer möbliert genommen. Jetzt ist die Deckenlampe kaputt (ich denke mal die Kabel oder so, an der Birne selbst liegts nicht). Meine Eltern sind der festen Überzeugung, der Vermieter hat die Lampe in Ordnung zu bringen weil ich das Zimmer möbliert genommen habe und das dazugehört.
Ich habe schon eine neue Deckenlampe gekauft. Wenn das alles so stimmt, kann ich dann von dem Vermieter verlangen dass er (bzw. der Hausmeister) mir entweder die alte repariert oder mir die neue anbringt? Ich habe nämlich auch nicht so Lust in der Decke rumzubohren, hinterher fällt da noch Putz ab und dann hätte ich wohl ein größeres Problem ...

Weiß da jemand ungefähr bescheid?

Danke schonmal!
Stichwörter: deckenlampe + kaputt + kümmern + möbl + wohnung

Antworten

antwort von tenant61 am
. wenn die lampe mit zur ausstattung gehört, wäre es zunächst mal sache des vermieters, es sei denn, im mietvertrag steht eine wirksame klausel zu kleinreparaturen, dann wär´s je nach schadenshöhe deine sache. am besten erst mal in den vertrag schauen und dann nochmal posten, ob und wenn ja welche klausel zu kleinreparaturen da steht.

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