gefragt von administrator am 30.11.1999

Fristen für Nachzahlung der Nebenkosten

Gibt es Fristen für das Begleichen der Nachzahlung von Nebenkosten oder kann der Vermieter diese willkürlich festsetzen? Wenn ja, kann man das irgendwo nachlesen (z.B.BGB §...?). Ist die Nachzahlung auch dann unter Vorbehalt zu zahlen wenn berechtigte Fehler meiner Meinung nach enthalten sind oder erst nach Ausräumung der Unklarheiten. Muss ich dann meinerseits dem Vermieter einen Zeitraum geben und wenn ja was ist dann angemessen?
MfG Mario
Stichwörter: fristen + nachzahlung + nebenkosten

Antworten

antwort von fin am
Meistens ist in den Mietverträgen geklärt, wann Nebenkostennachzahlungen zu tätigen sind. Meistens 2 Wochen nach Erhalt der Abrechnung. Der Vermieter kann aber auch einen längeren Zeitraum wählen. Wenn Sie Fehler vermuten, so können Sie vorerst den strittigen Betrag einbehalten, nicht aber den ganzen Nachzahlungsbetrag.
Selbstverständlich können Sie aber zuvor den Vermieter um Erklärung bitten oder Rechnungen einsehen.
Stellt sich heraus, dass wirklich etwas fehlerhaft war, so muss der Vermieter eine neue, korrekte Abrechnung rausschicken.

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