gefragt von administrator am 30.11.1999

Modernisierung -Umlage Ohne Ankündigung?

Hallo,
unser Vermieter hat am 2.Januar die defekte Kohlezentralheizung in unserem Mehrfamilienhaus gegen eine Holzpelletsheizung ausgetauscht.
Jetzt will er uns 11 % der AnschaffungsSumme auf die Jahresmiete aufschlagen, da es sich um eine Modernisierung handeln würde.
Diese Modernisierungsmassnahme wurde uns jedoch in keiner Form angekündigt, wir wussten nur, das der alte Kessel" Irgendwann" mal aufgibt.
Unsere Frage: Darf er die Kosten aufschlagen?
Gruss
M.O.
Stichwörter: ankündigung + modernisierung + ohne + umlage

Antworten

antwort von Susanne am
Darf er, aber nicht alle Kosten. Die Kosten, die eine Instandhaltung gekostet hätte, muss er vor der Umlage abziehen, denn Instandhaltungskosten sind nicht vom Mieter zu tragen. Er hat aber ein defektes Gerät ausgetauscht und nicht ein funktionierendes!
Weiterhin sollte aber abgeklärt werden, ob eine Holzpelletsheizung eine Modernisierung ist.
Ein Umstieg auf Öl oder Erdgas wäre hier eine Modernisierung, das ist von den Gerichten anerkannt, obwohl Holzpellets sicherlich für die Heizkosten inzwischen die preiswertere Lösung ist.

Da es sich bestimmt um eine erhebliche Mieterhöhung handeln wird, sollte hier mal der Fachanwalt zur Beratung aufgesucht werden.
Eine Modernisierungserhöhung ist aber auch ohne Ankündigung möglich, es verschiebt sich nur der Termin der Wirksamkeit um bis zu 6 Monate.

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