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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

die Silikonfuge an der Badewanne, in der wir auch duschen war gerissen. Ich habe mir nichts weiter dabei gedacht. Etwa einen Monat nach unserem Einzug kommt der Hausmeister und sagt, dass bei der Mieterin unter uns Wasser an der Decke austritt. Daraufhin hat unser Vermieter die Silikonfuge erneuert. Jetzt stellt die Vermieterin der unteren Wohnung Schadensersatzansprüche.

Wer muss diese begleichen wir oder unser Vermieter??

Danke für die Hilfe
Stichwörter: silikonfuge

6 Kommentare zu „Silikonfuge”

tenant61 Experte!

wow, da müsst ihr aber ne großfamilie sein oder duschen ist euer hobby, wenn dadurch wasser in der wohnung darunter austritt. oder war der riss so groß? wie dem auch sei, sowas kann vorkommen.
ich würde vorsichtshalber mal prüfen, ob nicht vielleicht der wannenabfluss porös oder locker ist. in dem fall ist das wasser nämlich eher da ausgetreten, als durch die rissige silikonfuge zu sickern (was aber auch denkbar ist) und dann hättet ihr damit nix zu tun, sondern es wäre sache des vermieters.
wenn es wirklich am rissigen silikon lag, habt ihr den schwarzen peter, denn ihr wärt verpflichtet gewesen, diesen schaden dem vermieter zu melden (ist eigentlich logisch, weil sonst kann der ja nichts unternehmen, um den folgeschaden zu verhindern). vielleicht ein trost: in solchen fällen tritt idr die privathaftpflichtversicherung ein, falls ihr eine habt.

fikab

Ja, kann mir eigentlcih auch nicht vorstellen, dass zwei personen den Schaden verursacht haben können.
Außerdem können wir doch gar nicht wissen, dass durch die Fuge Wasser rausläuft, da bei der Vormieterin ja auch nichts war. Als wir vom ASchaden gehört haben, hat unser Vermieter sofort die Fuge ausgetauscht.
zahlt das die Privathaftpflicht und nicht die hausrat??

tenant61 Experte!

wenn man eine rissige fuge an der wanne hat, muss man davon ausgehen, dass da wasser durchläuft. wenn du aber jetzt angibst, dass der riss auch beim vormieter schon war, stellt sich mir die frage, warum dein vermieter das beim mieterwechsel nicht gemerkt und abgestellt hat. naja, vielleicht übersehen, so auffällig ist sowas ja meist nicht. aber ihr hättet das schon bemerken und ihn informieren können, dann wäre es vielleicht gar nicht zu dem schaden gekommen. wenn er den schaden kannte oder hätte kennen können, trifft ihn m.e. zumindest eine mitschuld.

zur versicherungsfrage:
die hausrat tritt ein für schäden an deinem eigentum.
die privathaftpflicht für schäden an fremden eigentum.
in diesem fall wäre demnach die privathaftpflichtversicherung in anspruch zu nehmen.

HotblackDesiato aktiver Benutzer

In der Hausratversicherung ist nur Ihr eigener Hausrat gedeckt, Sie haben aber einen Dritten (nämlich den Nachbarn unter Ihnen) geschädigt und haften gem. BGB dafür.

Sollten Sie zu den 35% der Bevölkerung gehören, die unvernünftigerweise die einzig wichtige Versicherung, nämlich die Privathaftpflichtversicherung, nicht abgeschlossen haben, dann müssen Sie wohl den Schaden selbst bezahlen.

Ich würde Ihnen auf jeden Fall raten, schleunigst eine solche Versicherung abzuschließen, nicht nur wegen möglicher Schäden an der Wohnung Ihres Vermieters oder der Ihres Nachbarn. Im Extremfall können Sie z.B. als Fahrradfahrer einen Unfall mit einem Tanklastzug verursachen mit einem Schaden von 100-200 Mio. Das wäre zwar extrem selten, aber auch viel kleinere Schäden können sehr bitter sein... Unbegrenzte Deckung für Sachschäden bietet die XXX Name gelöscht von Moderator [/color:e0172]an.


Stefan

fikab

keine Sorge. Eine Privathaftpflicht haben wir natürlich.
Das Problem ist eigentlcih auch so dass die vermieterin für die wasserflecken an der Decke gar nichts will., sondern vorsorglich Ansprüche anmeldet, falls in ein paar jahren Schäden auftreten. Ist das überhaupt zulässig und muss nicht davor geklärt werden, ovb wir schuld sind. der einzige der das behauptet ist der Hausmeister..

tenant61 Experte!

was für schäden sollen denn da künftig noch auftreten? wenn schäden da sind, dann muss er natürlich zunächst die ursache feststellen lassen um schadenersatzansprüche geltend machen zu können. ein bisschen feuchtigkeit kann zwar noch nachdrücken, aber nicht mehr viel; am schadensbild wird sich daher nicht mehr viel ändern. und künftige schäden sind ja wohl ausgeschlossen, wenn die fuge jetzt abgedichtet wurde. wenn da künftig noch mal was passiert, wäre das eher ein hinweis darauf, dass die ehemaligen risse im silikon nichts mit dem schaden zu tun hatten.

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