gefragt von administrator am 30.11.1999

Nebenkostennachzahlung

Hi,

kenne mich mit der Thematik nicht aus, habe deswegen mal ne Frage:
Ich wohne seit ca. 2 Jahren in einem möblierten Appartment, für das ich jetzt eine NK-Nachzahlung von ca. 350 EUR für 2004 bekommen habe. Das entspricht über 50 Prozent der von mir gezahlten NK in diesem Jahr.
Die Wohnung befindet sich mit einer weiteren in einem Extra-Gebäude auf dem Hinterhof eines Mietshauses, für das die Abrechnung erstellt wurde.

Aufgeführt sind Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Wasser, Kanalgebühren, Strom/Beleuchtung, Versicherungen, Dachrinnenreinigung, Schornsteinfeger, Kabelfernsehen, Gas für das Extra-Gebäude, Hausreinigung, Hauswart.

Umgelegt wird alles nach Quadratmetern. Stutzig machen mich besonders Wasser, Hausreinigung und Gas.
Wasser: Ich habe keinen Wasserzähler, Warmwasser wird per Durchlauferhitzer erzeugt.
Hausreinigung: Für das Vorderhaus kann ich es nicht einschätzen, aber der Anbau hinten hat einen geteilten Flur, der nicht zu den beiden Wohnungen gehört, der aber definitiv nie gereinigt wurde.
Gas: Der Anbau (beide Wohnungen) werden mit Gas beheizt, eine gesonderte Verbrauchserfassung erfolgt in meiner Wohnung nicht, auch alles wieder nach qm umgelegt.

Ist das so alles rechtens? Gas ist definitiv der größte Posten ...

Danke + Gruß,
KL
Stichwörter: nebenkostennachzahlung

Antworten

antwort von Susanne am
Würde ich vom Fachmann prüfen lassen.

Erstmal im Mietvertrag nachschauen, ob die abgerechneten Positionen auch dort aufgezählt sind. Sind sie es oder bezieht sich der § des MV auf die §27 der II. Berechnungsverordnung oder auf die Betriebskostenverordnung (je nach Alter) dürfen die Kosten abgerechnet werden.

Heizkosten: Haben die Heizungen keine Verbrauchserfassungsgeräte? Nach der Heizkostenverordnung darf der VM m.W. nicht 100% der Kosten nach qm umlegen...

antwort von KlausLaus am
Der Mietvertrag bezieht sich auf §27 der 2. Berechnungsverordnung und zusätzlich sind noch die Einzelkategorien aufgeführt, wobei Hauswart und Dachrinnenreinigung im Mietvertrag nicht explizit aufgeführt sind.
Was beudeutet denn die Referenz auf §27?

Die Heizungen haben keine Erfassungsgeräte, so dass ich 15% der Heizkosten kürzen würde. Ist das richtig?

Und wer ist der Fachmann, der sowas überprüfen könnte?

Dank Dir erstmal,
KL

antwort von fin am
Wenn der Vermieter selbst im Haus wohnt und/oder Sie der einzige Mieter sind, müssen keine Erfassungsgeräte angebracht werden.
Ebenso mit Wasserzähler wenn Sie alleiniger Mieter sind oder der Vermieter einen Wasserzähler hat, falls er im Haus wohnt und der Rest Ihnen abgerechnet wird. Das müssten Sie dann aber kontrollieren können.
[color=red:03c0f]Bitte auf die Fragestellung achten und das Eingangsposting lesen!-Moderator-[/color:03c0f]

Wenn Dachrinnenreinigung nicht als Nebenkosten im Mietvertrag steht, dann darf es auch nicht umgelegt werden, ebenso Hauswart.
[color=red:03c0f]Daher die Frage nach der Berechnungsverordnung-bezieht sich der Vertrag darauf, dann darf er! -Moderator-[/color:03c0f]
Bei der Reinigung kann es sein, dass da wo Sie wohnen (Sie schreiben von auseinanderliegenden Wohnbereichen) gereinigt wird oder eine Teilreinigung erfolgt. Das müßten Sie dann selbstverständlich bezahlen.
Zum Schluß sei noch gesagt, dass ich es nicht nachvollziehen kann wie viele Mieter sich vor Mietbeginn mit solchen Sachen nicht befassen und alles klären. Das darf nicht erst hinterher passieren, wenn die Rechnungen vorliegen.
[color=red:03c0f]Dafür ist unser Forum da !!! Mir wäre es z.B. lieber, wenn manche Beiträge sachlicher wären und weniger mit erhobenem Zeigefinger !!! -Moderator-[/color:03c0f]

antwort von KlausLaus am
Hi fin,

der Vermieter wohnt hier nicht, es handelt sich nämlich um 'ne GmbH, die als Vermieter auftritt.

Der einzige Mieter bin ich auch nicht, da ja nebenan noch jemand wohnt (zeitweise).
Es läuft wohl darauf hinaus, dass ich Dachrinnenreinigung und Hauswart streiche und dass ich 15% der Heizkosten kürze. Das erscheint mir nach den Kommentaren und meinen eigenen Recherchen plausibel.

Ansonsten geb ich Dir natürlich Recht: Man sollte sich mit solchen Dingen vorher befassen, aber ich hab's nicht getan. Dafür habe ich seit gestern abend 'ne Menge gelernt zu dem Thema. ;-)
Zudem hätte es mir auch nicht dabei geholfen, ob die NK-Vorauszahlung realistisch ist oder nicht. Eine Nachzahlung von mehr als 50% heißt für mich, dass die NK durch den Vermieter zu niedrig angesetzt wurden - und dann kommt nun mal so eine Überraschung.

antwort von fin am
So ist es. Mehr Glück für die Zukunft :wink:

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