gefragt von administrator am 30.11.1999
Ex-Lebensgefährtin zur ZAhlung Verpflichtet?
Moin moin!Bin mit meiner Freundin vor 2 Jahren in unsere Wohnung gezogen(wir beide haben den Mietvertrag unterschrieben).Der Mietvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 4 Jahren.
Aus der Freundin ist mittlerweile die Ex-Freundin geworden.Sie hat sich dazu entschlossen auszuziehen.Der VErmieter beharrt darauf,das wir die 4 Jahre einhalten.
Meine Frage ist:Wäre meine Ex weiterhin verpflichtet Miete zu zahlen,da ich die Miete alleine nicht zahlen kann!Wie gesagt,wir haben beide den Vertrag unterschrieben,für 4 JAhre!
Für nen Tipp wäre ich dankbar...
Gruß aus Hamburg
Antworten
antwort von Susanne am
Ja, der Vertrag kann auch nur gemeinsam gekündigt werden.Mal den Vermieter darauf ansprechen, ob man einen Nachmieter stellen kann, der den Vertrag übernimmt. Zusagen des VM aber sofort schriftlich geben lassen!!!
Ansonsten kann sich der Vermieter die Miete von beiden holen. Ob die Ex noch zahlt oder nicht, muss im Innenverhältnis geklärt werden.
antwort von Tomatenzüchter am
Ob die Ex noch zahlt oder nicht, muss im Innenverhältnis geklärt werden....Was meinst Du damit?
Haben mit dem Vermieter gesprochen und ihm Angeboten nen Nachmieter zu finden,hat er aber abgelehnt!
Ich denke mal so korrekt wie mein Vermieter ist,wird er den Vertrag wohl durchziehen!
