gefragt von administrator am 30.11.1999

Angabe von Kündigungsgründen in fristloser Kündigung Beschlu

Angabe von Kündigungsgründen in fristloser Kündigung Beschluss vom 22.12.2003 VIII ZB 94/03

Kündigt der Vermieter das Wohnraummietverhältnis fristlos wegen Zahlungsverzuges des Mieters (§ 543 Abs. 2 Satz Nr. 1 Nr. 3 BGB), so genügt er jedenfalls bei einfacher Sachlage seiner Pflicht zur Angabe des Kündigungsgrundes, wenn er in dem Kündigungsschreiben den Zahlungsverzug als Grund benennt und den Gesamtbetrag der rückständigen Miete beziffert. Die Angabe weiterer Einzelheiten wie Datum des Verzugseintritts oder Aufgliederung des Mietrückstandes für einzelne Monate ist entbehrlich

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
kündigung nur 2 mal im Jahr möglich
Mietvertrag DDR, Kündigung
Kündigung, wie mache ich es richtig
Ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn 2 hohe Nachforder
Kündigung Der Mieter kann kündigen