gefragt von administrator am 30.11.1999

Gradtage, Hausmeisterkosten, Gartenpflege

Hallo,

ich habe gleich mehrere Fragen:

Abrechnungszeitraum 17.02.2004 - 31.12.2004 Ich habe die Wohnung bewohnt bis zum 30.10.2004

Auf welche Nachweise habe ich Anspruch, damit ich prüfen kann, ob die Sommermonate in meiner Abrechnung geringer gewichtet wurden, ich habe ja kaum heizen müssen, aber volle Beträge gezahlt.

Mir werden Gartenpflegekosten in Rechnung gestellt. Auf meine Bitte, diese Kosten zu spezifizieren, erhielt ich folgenden Satz:

Kosten für Gartenpflege sind Streusalz, Bezin für den Rasenmäher, Grünabfall zur Deponie fahren und Miete zur Unterstellung von Geräten.

Hausmeisterkosten sind monatlicher Lohn zuzüglich Weihnachts- und Urlaubsgeld und der Lohn für die Urlaubsvertretung. Aufgaben des Hausmeisters sind Gartenpflege, Rasenmähen, Notfälle, Keller und auch die Haftpflichtversicherung für den Hausmeister.

Kann ich irgendwie alles nicht kontrollieren, weiß jemand Rat?Ich hoffe, ich habe nun meinen Beitrag nicht zu oft reingeschrieben, bin mir noch unsichr über die vorgehensweis.

Vielen Dank, schwaebli49

Antworten

antwort von Susanne am
Zur Prüfung der Angaben Kopien der Belege verlangen, pro Kopie kann der Vermieter bis zu 0,25.-€ verlangen.

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