gefragt von administrator am 30.11.1999

Schloss an Wohnungstür defekt wer zahlt?

Hallo @ all,

wenn ich aufgrund eines kaputten Schlosses an der Wohnungstür den Schlüsseldienst rufen muss. Sollte der Mieter oder der Vermieter die kosten Tragen? Das schloss gehörte dem Vermieter ich habe es auf meine kosten auswechseln lassen weil ich nicht mehr in meine Wohnung kam.
Mit dem Schlüssel war die Wohnung nicht mehr zu öffnen.

Mit freundlichen Grüßen

Harpokrates
Stichwörter: defekt + schloss + wohnungstür + zahlt

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