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Susanne
Warum lässt sich die Heizung nicht regulieren???
Mangelhafte Heizung oder ungenügende Beheizung:
13% Mietminderung bei einer Raumtemperatur von 17 - 18°;
15% bis 30% bei einer Raumtemperatur von 15°,
20% bei 18° im Kinder- und Schlafzimmer,
20% bei einer Raumtemperatur unter 20° an Winterabenden,
20% bis 30 % bei einer Raumtemperatur von 16 - 18°,
25 bis 50% bei Heizungsausfall in der gesamten Wohnung,
20 % bei Heizungsausfall im Schlafzimmer im Winter,
0 bis 50% bei Heizungsausfall außerhalb der Wintermonate,
50% bei Heizungsausfall im Sommer und Außentemperaturen von 13 - 17,5°,
75 bis 100% bei Heizungsausfall während der Wintermonate,
50 bis 70% bei Raumtemperaturen von 14 bis 15° im Winter und Ausfall der Warmwasserversorgung,
nachzulesen bei: http://www.internetratgeber-recht http://www.internetratgeber-recht.de <!-- w --> - Mietrecht - Mietmängel -
Bude
Hi Susanne,
An meinen Heizkörpern findet sich nicht die typische Skala von 1-5, wodurch sich die Wärme regulieren lässt. Vielmehr kann man die Heizung nur aufdrehen (an) oder zudrehen (aus). Wie weit man die Heizung aufdreht spielt keine Rolle, sie geht immer binnen weniger Minuten auf Maximum.
Deswegen stehe ich beim zu Bett gehen immer vor der Frage, ob ich des Nachts lieber frieren (Heizung aus, undichte Fenster) oder mich totschwitzen möchte (ca. 30 Grad).
Deswegen würde mich mal interessieren, ob ein zu heisses Zimmer genauso als Mangel angesehen werden kann, wie ein zu kaltes? Wer kann schon bei 30° Grad gut schlafen...
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