gefragt von administrator am 30.11.1999
nachträglicher Widerspruch gegen Abrechnungen aus 02/03 ?
Ich habe erst bei der aktuellen NK Abrechnung bemerkt, dass die Kosten für den Hausmeister zu hoch angesetzt wurde. Zumindest sind die Summen nicht beim Hausmeister nach seinem eigenem Bekunden angekommen.Ich werde jetzt Rechnungskopien bei der Hausverwaltung anfordern. Kann ich das auch für die zurück liegenden Jahre machen oder gilt die mit der Zahlung als erledigt?
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antwort von Susanne am
Kommt drauf an, wann die letzte NK-Abrechnung zugestellt wurde. Der Mieter hat 12 Monate Zeit zur Prüfung- ab Zustellungszeitpunkt-
