gefragt von administrator am 30.11.1999

vorgeschobener Eigenbedarf

Hallo !

Unser Vermieter hat uns wegen Eigenbeddarf gekündigt.
Da es Unstimmigkeiten zwischen uns gab, bestand von Anfang an der Verdacht dass es sich hier um einen vorgeschobenen Eigenbedarf handeltete. Wahrscheinlich wollte er nur schnellstmöglich die "lästigen" Mieter loswerden. Als Grund hat er angegeben, dass er krank sei und Pflegepersonal in die Wohnung einziehen müsse. Es handelt sich um ein Eigenheim mit Einliegerwohnung. Die Frage ist, wie kann ich im nachinein Beweisen, obs vorgeschobener Eigenbedarf war? Gibt es eine Frist für sowas?
Stichwörter: eigenbedarf + vorgeschobener

Antworten

antwort von FischkoppStuttgart am
Die Begründung ist nicht nach Gesetzt! ! !
Eigenbedarf bedeutet: Selber Nutzen. Nur erste Linie ist gültig!
D.H. Personal ist nicht gültig!!!

Bitte gehen sie zu einem Anwalt, wenn sie gegen die Kündigung angehen wollen. Eigenbedarf ist eine relativ Schwierige Sache.
GGf Mieterschutzbund

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