gefragt von administrator am 30.11.1999

Blauer Dunst im Mietshaus

Blauer Dunst im Mietshaus

Immer wieder bewegt das Thema Rauchen in Mietswohnungen und -häusern die Gemüter und beschäftigt die Gerichte. ARAG Experten weisen dabei auf die Widersprüchlichkeit der Urteile hin: In der Wohnung sei das Rauchen erlaubt, weil eine freie Willensentscheidung zugrunde liegt und die Wohnung das Zentrum der Lebensgestaltung ist (LG Köln 9 S 188/98; LG Paderborn 1 S 2/00).

Auch wenn sich Nikotinablagerungen auf der Tapete befinden, hat der Vermieter keine Schadenersatzansprüche (LG Köln 9 S 188/98). Dagegen urteilten die Landgerichte Paderborn und Baden-Baden: Exzessives Rauchen sei ein vertragswidriger Gebrauch der Wohnung und könne Schadensersatzansprüche auslösen (LG Paderborn 1 S 2/00; LG Baden-Baden 2 S 138/00). Damit der Nebel sich vielleicht lichtet, weisen ARAG Experten auf weitere Urteile hin: Es darf grundsätzlich auf dem Balkon geraucht werden (AG Bonn 6 C 510/98). Im Treppenhaus (AG Hannover 70 II 414/99) oder Aufzug kann es jedoch untersagt werden.

Um Streitereien mit dem Nachbarn oder Vermieter aus dem Weg zu gehen, könnte es sich daher lohnen, dem Glimmstängel zu entsagen
Stichwörter: blauer + dunst + mietshaus

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