gefragt von administrator am 30.11.1999

Wohnung nach Auszug streichen?

Hallo zusammen!

Bin neu hier und vermute mal, das meine Frage hier schon mehr als einmal gestellt wurde.

Folgende Situation: Habe im Januar letzten Jahres eine Wohnung bezogen. Diese war komplett in apricot gestrichen. Habe dann nach meinem Einzug die Wohnung umgestrichen, d.h. ein Raum in vanillegelb, Pastellgrün, pastellblau und das Bad in pink.
Jedenfalls ist es so, dass ich die Wohnung nun gekündigt habe, der Nachmieter auch schon unterschreieben hat und zum 13.01.06 einziehen wird. In meinem Mietvertrag steht weder, dass die Wohnung renoviert noch dass sie gestrichen werden muß, d.h. ich wollte die Wohnung in meinen Farben aber besenrein übergebn. Der Vermieter hat sich auch nicht weiter geäußert und dem Nachmieter mitgeteilt, dass ich die Wohnung im besenreinen Zustand übergebe, aber nicht streichen werde. Jetzt hat mir der Nachmieter 2 ziemlich freche SMS geschrieben, in dem er behauptet, ich wäre verpflichtet, die Wohnung zu streichen (in weiß) sonst holt er auf meine Kosten einen Maler.

Jetzt meine Frage: hat das irgendeine rechtliche Grundlage? Gibts da Urteile oder irgendwelche Paragraphen, in denen festgelegt ist, ob ich streichen muß oder nicht? Wie oben schon erwähnt, steht bezüglich der Wohnungsübergabe nichts im Mietvertrag, auch nichts von besenrein. Habe übrigens gerade mal ein Jahr in der Wohnung gewohnt.

Bin für jede Information und jeden Tipp dankbar!!

Grüße

Simone
Stichwörter: auszug + streichen + wohnung

Antworten

antwort von Susanne am
Hallo Simone,

nicht vom Nachmieter drohen lassen!
Du hast einen Mietvertrag mit dem Vermieter, ist hier nicht festgelegt, dass Du streichen muss, besteht auch keine Verpflichtung.
Wenn der Nachmieter irgendwas einfordern will, kann er das nur vom Vermieter, da er mit Dir ja keinen Vertrag hat!
Ansonsten gilt: gemietet wie gesehen.

antwort von Dornroeschen1980 am
[quote="Susanne":0cf5a]Hallo Simone,

nicht vom Nachmieter drohen lassen!
Du hast einen Mietvertrag mit dem Vermieter, ist hier nicht festgelegt, dass Du streichen muss, besteht auch keine Verpflichtung.
Wenn der Nachmieter irgendwas einfordern will, kann er das nur vom Vermieter, da er mit Dir ja keinen Vertrag hat!
Ansonsten gilt: gemietet wie gesehen.[/quote:0cf5a]

Hi Susanne!

Danke für deine Antwort! So was ähnliches hab ich mir schon gedacht, aber ich war unsicher.

Grüße
Simone

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