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Bauherr haftet für Gebäuderisse beim Nachbarn

(Urteil des OLG Koblenz vom 15.10.2003, Az.: 5 U 18/03)

Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass, wenn es bei Bauarbeiten auf dem Grundstück des Nachbarn zu Gebäuderissen kommt, der Bauherr dafür haften muss. Er haftet auch, wenn ihn persönlich keine Schuld trifft. Nach Auffassung der Richter kann sich der Bauherr insbesondere nicht mit dem Hinweis entlasten, er habe nur Fachkräfte mit den Bauarbeiten und der Bauleitung beauftragt. Durch die Bauarbeiten wurde das Grundstück so vertieft, dass im Haus des Nachbarn Risse aufgetreten sind. Nach Ansicht des Gerichts greift in solchen Fällen die sog. verschuldensunabhängige Haftung des Bauherrn. Es ist also nicht erheblich, dass die Bauleitung in fachkundigen Händen gelegen hat.
Stichwörter: haftet + nachbarn + bauherr + gebäuderisse

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