gefragt von administrator am 30.11.1999

kurzfristig angekündigte Renovierungsarbeiten erlaubt ?

Guten Tag,

bei uns in einem Mehrfamilienhaus mit ca. 30 Parteien sind neue Mieter eingezogen, bzw. diese haben eine Eigentumswohnung gekauft. 2 Tage vor Beginn der Renovierungsarbeiten lag ein Zettel im Briefkaste, daß sie sich im vorraus für den Lärm innerhalb der gesamten Sommerferien entschuldigen.
Inzwischen ertragen wir schon 3 Wochen Baulärm (Schlagbohrer, Hilti, Hammer, Meißel) täglich (Montag bis Samstag) von 7:30 bis 17:00 mit einer kurze Mittagspause. Manchmal dauern die Arbeiten auch länger. Das Hochhaus ist älterer Bauart und dadurch der Lärm auch in allen 8 Stockwerken bestens zu hören.

Nun meine Frage: gibt es irgendwelche Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren ? Hätten die Mieter dies rechtzeitig ankündigen müssen ? Wäre für jede Info dankbar !

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Rauchen erlaubt; im Mietrecht
Baden erlaubt
Dübellöcher erlaubt
Fangnetz erlaubt
Grillen erlaubt aber ...