gefragt von administrator am 30.11.1999

Zweite Berechnungsverordnung

Zweite Berechnungsverordnung





Inhalt

Teil I - Allgemeine Vorschriften

Teil II - Wirtschaftlichkeitsberechnung

Teil III - Lastenberechnung

Teil IV - Wohnflächenberechnung

Teil V - Schluss- und Überleitungsvorschriften

Anlagen







Teil I Allgemeine Vorschriften



BVO 2 § 1 Anwendungsbereich der Verordnung

(1) Diese Verordnung ist anzuwenden, wenn

1. die Wirtschaftlichkeit, Belastung, Wohnfläche oder der angemessene Kaufpreis für öffentlich geförderten Wohnraum bei Anwendung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes oder des Wohnungsbindungsgesetzes,

2. die Wirtschaftlichkeit, Belastung oder Wohnfläche für steuerbegünstigten oder freifinanzierten Wohnraum

bei Anwendung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes,

3. die Wirtschaftlichkeit, Wohnfläche oder der angemessene Kaufpreis bei Anwendung der Verordnung zur Durchführung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zu berechnen ist.

(2) Diese Verordnung ist ferner anzuwenden, wenn in anderen Rechtsvorschriften die Anwendung vorgeschrieben oder vorausgesetzt ist. Das gleiche gilt, wenn in anderen Rechtsvorschriften die Anwendung der Ersten Berechnungsverordnung vorgeschrieben oder vorausgesetzt ist.


Stichwörter: berechnungsverordnung + zweite

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