gefragt von administrator am 30.11.1999

Hausreinigung

Hausreinigung

Wird vom Hauswart oder einem Reinigungsservice die Hausreinigung nicht im notwendigen und üblichen Umfang durchgeführt, ist der Mieter zu einer anteiligen Kürzung der in der Betriebskostenabrechnung enthaltenen Hauswartkosten berechtigt. (AG Frankfurt/Main, Az. 33 C 1355/95, aus: WM 12/96, S. 778)
Stichwörter: hausreinigung

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